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Pflanzenschutzmittel

Mit Pflanzenschutz werden Maßnahmen zum Schutz von Kulturpflanzen vor Schädlingen und Krankheiten bezeichnet. Pflanzenschutzmittel werden von Landwirten, Obst- und Gemüsebauern, aber auch von vielen Kleingärtnern zum Schutz ihrer Kulturpflanzen eingesetzt.

Pflanzenschutzmittel werden nach Wirkung in verschiedene Gruppen eingeteilt:

  • Herbizide: Mittel gegen Unkräuter
  • Insektizide: Mittel gegen Insekten
  • Fungizide: Mittel gegen Pilze
  • Molluskizide: Mittel gegen Schnecken
  • Akarizide: Mittel gegen Milben
  • Rodentizide: Mittel gegen schädliche Nagetiere
  • Wachstumsregler: Mittel zur Steuerung biologischer Prozesse.

Umgangssprachlich werden sie häufig mit dem aus dem Englischen stammenden Begriff Pestizide (Pest = Schädling) bezeichnet. Sie bestehen aus einem oder mehreren Wirkstoffen sowie sogenannten Beistoffen (wie z.B. Lösungsmitteln oder Wirkverstärkern).

Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen für Pflanzenschutzmittel?

Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln wird durch die EU Verordnung 1107/2009 reguliert. Durch die Verordnung wird vorgegeben, wie und bei welcher Behörde der Zulassungsantrag gestellt werden muss und nach welchen Kriterien die Zulassung erfolgt. Außerdem wird festgelegt, welche Untersuchungen für den Zulassungsantrag notwendig sind.

Die Bewertung des Zulassungsantrags erfolgt durch die jeweilige Länderbehörde in Zusammenarbeit mit der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA). Nur wenn ein Wirkstoff in eine Liste der zugelassenen Wirkstoffe aufgenommen wurde, darf er in einem Pflanzenschutzmittel in der EU verwendet werden. Die Genehmigung kann Einschränkungen unterliegen, beispielsweise hinsichtlich der Anwendungsbedingungen, der Verwenderkategorien, örtlicher Beschränkungen oder Maßnahmen zur Risikominimierung. Die Mitgliedstaaten treffen aber auch auf nationaler Ebene Entscheidungen darüber, ob einzelne Produkte mit besonderen Verwendungsempfehlungen in ihren Ländern auf dem Markt bleiben.

Die Erstgenehmigung gilt für eine Dauer von höchstens 10 Jahren, danach muss erneut ein Antrag gestellt und ggf. neue Untersuchungen gemacht werden.

Welche Rolle spielt ibacon?

Die ibacon GmbH führt den umweltrelevanten Teil der Untersuchungen durch, die nach der Verordnung 1107/2009 für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich sind. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind Grundlage für die Umweltrisikobewertung (Environmental Risk Assessment, ERA). Diese wird vom Antragsteller (i.d.R. dem Hersteller) erstellt und den Behörden zur Prüfung vorgelegt.

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